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OASIS-Sperre: beantragen, prüfen und aufheben

OASIS-Sperre – Illustration: Pause-Taste, Schutzschild und geschlossene Tür

Kurz: OASIS ist die bundesweite Sperrdatei für Glücksspiel. Eine Sperre gilt bei allen erlaubten Anbietern gleichzeitig, online wie in Spielhallen. Eine Selbstsperre läuft mindestens drei Monate, ohne eigene Angabe ein Jahr. Sie endet nie automatisch: Aufheben geht nur per schriftlichem Antrag nach Ablauf der Mindestdauer, und auch dann erst eine Woche später. Beantragen und Aufheben sind kostenlos.

Diese Seite erklärt, wie man sich sperren lässt, wie man herausfindet, ob man gesperrt ist, und wie eine Sperre wieder endet — nach dem Wortlaut des Glücksspielstaatsvertrags und den Angaben der zuständigen Behörde.

Was ist OASIS?

OASIS ist das spielformübergreifende, bundesweite Sperrsystem nach § 8 GlüStV 2021. Geführt wird es für alle Länder vom Regierungspräsidium Darmstadt. Der Grundsatz steht in § 8 Abs. 2: „Gesperrte Spieler dürfen an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen.“

Jeder angeschlossene Anbieter muss Spielende mit der Sperrdatei abgleichen — online nach der Identitätsprüfung, in Spielhallen, Wettbüros und Spielbanken bei jedem Betreten. Gefragt wird nur nach Name, Vorname und Geburtsdatum; die Antwort lautet nur „gesperrt“ oder „nicht gesperrt“.

Wofür eine OASIS-Sperre gilt
GesperrtNicht erfasst
Online-Casinos, virtuelle Automatenspiele, Online-Poker, Sportwetten Lotterien, die höchstens zweimal pro Woche stattfinden
Spielhallen, Spielbanken, Geldspielgeräte in Gaststätten Gewinnsparen
Lotterien, die öfter als zweimal pro Woche stattfinden; Online-Sofortlotterien bestimmte Pferdewetten von Vereinen und auf inländischen Rennbahnen
Pferdewetten im Internet, Buchmacher, gewerbliche Vermittler  

Selbstsperre, Fremdsperre, 24-Stunden-Sperre

Die drei Sperrarten im Vergleich
 SelbstsperreFremdsperre24-Stunden-Sperre
Wer löst sie aus?Sie selbstAnbieter oder Dritte, z. B. AngehörigeSie selbst, per Schaltfläche
Rechtsgrundlage§ 8a GlüStV§ 8a GlüStV§ 6i Abs. 3 GlüStV
Dauermind. 3 Monate, ohne Angabe 1 Jahr, auch unbefristetmind. 1 Jahr24 Stunden
Endenur auf schriftlichen Antragnur auf schriftlichen Antragautomatisch
Wirksam nach Aufhebungsantragfrühestens 1 Wochefrühestens 1 Monat–

OASIS-Sperre beantragen: zwei Wege

Nach § 8a Abs. 1 und 2 GlüStV können Sie die Selbstsperre bei jedem angeschlossenen Anbieter stellen — auch bei SlotMagie — oder direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt. Einen Grund müssen Sie nicht angeben.

Wo Sie die Sperre beantragen können
WegWieGut zu wissen
Beim Anbieter formlos beim Kundenservice, in Spielhallen vor Ort Der Anbieter muss die Sperre eintragen, auch wenn Sie nur bei ihm spielen wollten — sie gilt danach überall.
Beim Regierungspräsidium Darmstadt Online-Formular für die Selbstsperre In Ruhe von zu Hause aus, auf Wunsch zusammen mit einer Vertrauensperson oder einer Beratungsstelle.
  1. Dauer festlegen. Ohne Angabe gilt ein Jahr. Kürzer als drei Monate geht nicht: Ein kürzerer Wunsch wird als drei Monate behandelt. Auch eine unbefristete Sperre ist möglich.
  2. Identität nachweisen. Die Daten müssen eindeutig zuzuordnen sein. Ein Personalausweis eignet sich besser als ein Reisepass, weil er die Adresse enthält.
  3. Bestätigung abwarten. Die Sperre wird unverzüglich eingetragen. Wer sie eingetragen hat, muss Sie nach § 8a Abs. 5 in Textform informieren und dabei erklären, wie die Sperre wieder endet.

Kosten entstehen nicht: Sperrantrag und Antrag auf Beendigung sind nach § 8c GlüStV kostenfrei.

Fremdsperre: wenn Angehörige oder der Anbieter sperren

Eine Fremdsperre können Anbieter auf Grund eigener Beobachtungen eintragen, und Dritte wie Angehörige oder Partner können sie beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragen. Voraussetzung sind Anhaltspunkte, dass jemand

  • spielsuchtgefährdet oder überschuldet ist,
  • seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder
  • Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu Einkommen oder Vermögen stehen.

Vor der Eintragung muss die betroffene Person nach § 8a Abs. 3 Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Eine Fremdsperre läuft mindestens ein Jahr. Wird ihre Aufhebung beantragt, informiert die Behörde auch den Anbieter oder die Dritten, auf deren Antrag sie beruht — sie können dann erneut eine Sperre beantragen.

Der Panik-Button: 24 Stunden Pause sofort

Jede erlaubte Online-Spielothek muss nach § 6i Abs. 3 GlüStV eine Schaltfläche anbieten, die „deutlich erkennbar und eindeutig beschriftet“ ist und überall angezeigt wird, wo gespielt werden kann. Ein Klick sperrt Sie sofort für 24 Stunden — bei allen Anbietern, denn die Sperre wird in OASIS eingetragen.

  • Der Anbieter darf keine Bestätigung verlangen.
  • Die Sperre endet nach 24 Stunden ohne Antrag.
  • Die Daten werden zwei Wochen nach Ablauf gelöscht.

Der Panik-Button ist für den Moment gedacht, in dem man merkt, dass man aufhören sollte. Wer länger Abstand will, braucht eine Selbstsperre.

OASIS-Sperre prüfen: bin ich gesperrt?

Klares Zeichen: Die Anmeldung scheitert nicht nur bei einem, sondern bei allen erlaubten Anbietern. Bei einer einzelnen Seite liegt es meist an etwas anderem — die Diagnose nach Symptom steht in der Login-Hilfe.

Sicherheit gibt eine Sperrauskunft, die Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragen. Sie erfahren, ob ein Eintrag besteht und wer ihn veranlasst hat. Gespeichert werden nach § 23 GlüStV unter anderem Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Grund und Dauer der Sperre sowie die meldende Stelle.

Häufige Sorgen zum Datenschutz
SchufaKeine Weitergabe an Auskunfteien: „Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht.“
Löschung nach DSGVOnicht möglich; eine Sperre endet nur nach den Regeln des GlüStV
Nach der AufhebungAnbieter sehen den Eintrag nicht mehr; gelöscht wird er sechs Jahre nach der Aufhebung

OASIS-Sperre aufheben: Ablauf und Fristen

§ 8b Abs. 1 GlüStV: „Eine Aufhebung der Sperre ist nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person möglich.“ Das gilt auch, wenn Sie beim Sperren eine feste Laufzeit genannt haben. Ohne Antrag läuft die Sperre einfach weiter.

  1. Mindestdauer abwarten. Ein Antrag vor deren Ablauf ist unwirksam und muss später neu gestellt werden.
  2. Antrag stellen. Zuständig ist das Regierungspräsidium Darmstadt, das dafür ein Online-Formular anbietet. Ein Anbieter darf den Antrag weiterleiten.
  3. Wartefrist. Die Aufhebung wird frühestens eine Woche nach Eingang wirksam, bei einer Fremdsperre frühestens nach einem Monat.
  4. Bestätigung. Die Behörde teilt Ihnen mit, dass die Sperre aufgehoben ist.

Die Woche Wartezeit folgt derselben Logik wie beim Erhöhen des LUGAS-Limits: Schutz geht sofort, Lockern braucht Abstand. Wer in dieser Woche merkt, dass es zu früh ist, kann einfach eine neue Sperre beantragen.

Zwei Regeln schützen danach: Anbieter dürfen gesperrte Spielende nach § 8 Abs. 4 nicht drängen, eine Aufhebung zu beantragen. Und nach einer Aufhebung dürfen sie keine „Vorteile wie Boni oder Rabatte“ dafür gewähren. Ein „Willkommen zurück“-Bonus ist damit unzulässig.

Trotz OASIS spielen? Was dahintersteckt

Angebote mit „ohne OASIS“ oder „trotz Sperre“ stammen ausnahmslos von Anbietern ohne deutsche Erlaubnis. Sie fragen die Sperrdatei nicht ab, weil sie nicht angeschlossen sind — und genauso fehlen dort Einzahlungslimit, Aufsicht und eine Stelle für Beschwerden. Nach § 285 StGB ist auch die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel strafbar. Mehr dazu unter SlotMagie Alternativen.

Eine Sperre ist kein Urteil, sondern ein Werkzeug — und wer nach einem Weg darum herum sucht, steht oft gerade an dem Punkt, für den sie gemacht ist. Kostenlose, anonyme Beratung unter 0800 1 37 27 00, Mo–Do 10–22 Uhr, Fr–So 10–18 Uhr.

Häufige Fragen zur OASIS-Sperre

Was ist eine OASIS-Sperre?

Ein Eintrag im bundesweiten Spielersperrsystem OASIS, das das Regierungspräsidium Darmstadt für alle Länder führt. Gesperrte Personen dürfen bei keinem erlaubten Anbieter spielen – weder online noch in Spielhallen, Spielbanken oder Wettbüros.

Wie lange dauert eine OASIS-Selbstsperre?

Grundsätzlich mindestens ein Jahr. Auf Wunsch geht es kürzer, aber nicht unter drei Monaten. Eine unbefristete Sperre ist ebenfalls möglich. Eine Fremdsperre dauert immer mindestens ein Jahr.

Endet die OASIS-Sperre automatisch?

Nein. Auch nach Ablauf der Mindestdauer ist ein schriftlicher Antrag der gesperrten Person nötig. Ohne Antrag bleibt die Sperre bestehen. Nur die 24-Stunden-Sperre per Panik-Button endet von selbst.

Wie lange dauert es, bis eine OASIS-Sperre aufgehoben ist?

Bei einer Selbstsperre wird die Aufhebung frühestens eine Woche nach Eingang des Antrags beim Regierungspräsidium Darmstadt wirksam, bei einer Fremdsperre frühestens nach einem Monat.

Kostet die OASIS-Sperre etwas?

Nein. Nach § 8c GlüStV 2021 sind der Sperrantrag und der Antrag auf Beendigung kostenfrei.

Wie finde ich heraus, ob ich in OASIS gesperrt bin?

Mit einer Sperrauskunft beim Regierungspräsidium Darmstadt. Sie erfahren, ob ein Eintrag besteht und wer ihn veranlasst hat.

Sieht die Schufa meine OASIS-Sperre?

Nein. Nach Angaben des Regierungspräsidiums Darmstadt werden die Daten nicht weitergegeben und nur im Sperrsystem verwendet.

Kann man trotz OASIS-Sperre spielen?

Nicht legal. Wer „ohne OASIS“ wirbt, hat keine deutsche Erlaubnis – dort fehlen Limit, Aufsicht und Beschwerdestelle. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel ist nach § 285 StGB strafbar.

Quellen und Methodik

Grundlage sind §§ 6i, 8, 8a, 8b, 8c und 23 GlüStV 2021 sowie die Fragen und Antworten des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Spielersperrsystem OASIS (rp-darmstadt.hessen.de, abgerufen am 23.10.2026). Dort finden Sie auch die Formulare für Sperre, Aufhebung und Sperrauskunft. Ergänzend: der Vortrag von Prof. Dr. Jan-Philipp Rock zum Spielersperrsystem auf der Fachtagung des Fachverbands Glücksspielsucht im Dezember 2025. Zitate sind wörtlich übernommen.

Die Behörden-FAQ nennt die Mindestdauer der Selbstsperre an zwei Stellen unterschiedlich. Wir folgen dem Gesetzestext in § 8a Abs. 6: grundsätzlich ein Jahr, auf Wunsch kürzer, aber nicht unter drei Monaten.

Zur Unabhängigkeit dieses Portals: Methodik und Transparenz.