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Glücksspielstaatsvertrag 2021: was er für Spielende regelt
Kurz: Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) gilt seit dem
1. Juli 2021 in allen Ländern. Er hat Online-Slots in Deutschland
erstmals bundesweit erlaubnisfähig gemacht — aber mit festen Grenzen: 1.000 € Einzahlung pro Monat
über alle Anbieter, 1 € pro Spin, fünf Sekunden pro Spiel, eine bundesweite
Sperrdatei. Bis Ende 2026 sollen die Länder ihn erstmals umfassend auswerten.
Diese Seite fasst zusammen, was im Staatsvertrag für Spielende wichtig ist, und führt
zu unseren ausführlichen Ratgebern zu jedem Thema.
5,3 % auf jeden Einsatz, Folgen für die Auszahlungsquote, Gewinne meist steuerfrei
Die fünf Ziele des Glücksspielstaatsvertrags
§ 1 GlüStV nennt fünf Ziele, die ausdrücklich „gleichrangig“ sind:
„das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern“,
ein begrenztes legales Angebot als Alternative zum unerlaubten Glücksspiel zu schaffen und so den Schwarzmarkt zurückzudrängen,
„den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten“,
sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß ablaufen und Spielende vor Betrug geschützt sind,
die Integrität des Sports bei Sportwetten zu schützen.
Das Spannungsfeld ist in den Zielen selbst angelegt: Das legale Angebot soll
attraktiv genug sein, um Spielende vom Schwarzmarkt fernzuhalten — und zugleich
so begrenzt, dass es Sucht nicht befördert. Fast jede Debatte um Limits dreht sich
genau darum.
Die wichtigsten Regeln für Online-Slots
Was der Staatsvertrag für virtuelle Automatenspiele vorschreibt
Regel
Inhalt
Grundlage
Erlaubnispflicht
nur Anbieter mit deutscher Erlaubnis, gelistet in der amtlichen Whitelist
§ 4, § 9 Abs. 8
Ein Konto pro Anbieter
mit Identitätsprüfung, ab 18 Jahren
§ 6a
Einzahlungslimit
standardmäßig 1.000 € pro Monat über alle Anbieter
§ 6c
Kein paralleles Spiel
nur ein Spiel gleichzeitig, auch über Anbieter hinweg
§ 6h, § 22a Abs. 10
Panik-Button
24-Stunden-Sperre per Klick, ohne Bestätigung
§ 6i Abs. 3
Sperrsystem OASIS
bundesweite Selbst- und Fremdsperre
§§ 8 bis 8c
Einsatz und Tempo
1 € pro Spin (bis 5 € unter Auflagen), mindestens fünf Sekunden, kein Autoplay, keine Jackpots
§ 22a
Werbezeiten
keine Werbung für Online-Slots in Rundfunk und Internet zwischen 6 und 21 Uhr
§ 5 Abs. 3
Die Werbezeitenregel betrifft auch Seiten wie diese: Werbehinweise und Partnerlinks zu SlotMagie
blenden wir deshalb zwischen 6 und 21 Uhr aus.
Online-Roulette und andere Tischspiele sind übrigens keine „virtuellen
Automatenspiele“. Über Online-Casinospiele entscheiden die Länder selbst: Sie
können sie selbst veranstalten oder Konzessionen vergeben, wie es Schleswig-Holstein
getan hat.
Wer die Regeln überwacht
Zuständige Stellen
Stelle
Aufgabe
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)
Erlaubnisse und Aufsicht für Online-Slots, Online-Poker und Sportwetten, Whitelist, LUGAS, Vorgehen gegen illegale Angebote. Eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt.
Regierungspräsidium Darmstadt
führt das Sperrsystem OASIS für alle Länder
Glücksspielaufsicht der Länder
Spielbanken, Lotto, Spielhallen und Online-Casinospiele
Gegen Anbieter ohne Erlaubnis kann die Aufsicht unter anderem Zahlungsdienste
anweisen, keine Zahlungen mehr abzuwickeln, und Netzsperren anordnen (§ 9 Abs. 1).
Evaluierung 2026: was sich ändern könnte
§ 32 GlüStV sieht vor: „Ein zusammenfassender Bericht soll bis zum
31. Dezember 2026 und danach alle fünf Jahre vorgelegt werden.“ Ihn erstellen
die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder unter Beteiligung der GGL und des
Fachbeirats.
Nach einem Bericht der Fachpublikation GlücksWirtschaft vom 20.08.2026 stehen unter
anderem auf dem Prüfstand:
das Einzahlungslimit von 1.000 € und die Bedingungen für Erhöhungen,
die Grenzen der Glücksspielwerbung,
der Umgang mit dem Schwarzmarkt, dessen Größe schwer zu messen ist,
die Regeln für Online-Casinospiele,
OASIS, LUGAS, Netzsperren und die Befugnisse der GGL.
Mehrere Länder rechnen damit, dass sich der Bericht verzögern kann. Welche Änderungen
daraus folgen, ist offen; ein geänderter Staatsvertrag müsste erst von den Ländern
beschlossen und ratifiziert werden. Schon vorab umstritten ist die Anhebung des Einsatzlimits zum
1. Juli 2026 — mehr dazu unter Einsatzlimit.
Zur Laufzeit: Der Vertrag gilt unbefristet. Ein Land kann ihn mit einem Jahr Frist
zum Jahresende kündigen, „erstmals jedoch zum 31. Dezember 2028“ (§ 35).
Wenn das Spielen zum Problem wird
Alle Regeln oben sind Werkzeuge, die Sie auch selbst nutzen können: ein niedrigeres
Einzahlungslimit, das sofort greift, der Panik-Button für 24 Stunden Pause, eine
Selbstsperre ab drei Monaten.
Seit dem 1. Juli 2021. Er gilt unbefristet; ein Land kann ihn frühestens zum 31. Dezember 2028 kündigen.
Sind Online-Slots in Deutschland legal?
Ja, aber nur bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis, die in der amtlichen Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder stehen.
Welche Limits gelten für Online-Slots?
Standardmäßig 1.000 € Einzahlung pro Monat über alle Anbieter und 1 € Einsatz pro Spin. Seit Juli 2026 dürfen Anbieter unter Auflagen bis zu 3 € bzw. 5 € pro Spin gewähren. Jedes Spiel dauert im Schnitt mindestens fünf Sekunden.
Wer überwacht Online-Spielotheken?
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Das Sperrsystem OASIS führt das Regierungspräsidium Darmstadt.
Wird der Glücksspielstaatsvertrag geändert?
Die Länder sollen bis zum 31. Dezember 2026 einen Evaluierungsbericht vorlegen. Geprüft werden unter anderem Einzahlungslimit, Werbung und Schwarzmarkt. Welche Änderungen folgen, ist offen.
Warum gibt es keine Online-Roulette bei Online-Spielotheken?
Tischspiele sind keine virtuellen Automatenspiele. Online-Casinospiele regeln die Länder selbst – sie veranstalten sie selbst oder vergeben Konzessionen.
Quellen und Methodik
Grundlage ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (§§ 1, 4, 5, 6a–6i, 8–9,
22a, 27a, 32, 35) im Wortlaut auf gesetze-bayern.de, die FAQ der GGL zu den
Glücksspielarten sowie der Bericht von GlücksWirtschaft zur Evaluierung vom
20.08.2026. Zitate sind wörtlich übernommen. Einzelheiten und weitere Quellen stehen
in den jeweiligen Ratgebern.
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