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Glücks­spiel­staats­vertrag 2021: was er für Spielende regelt

Glücksspielstaatsvertrag 2021 – Illustration: Gesetzbuch mit Paragrafenzeichen, Waage und Deutschlandkarte

Kurz: Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) gilt seit dem 1. Juli 2021 in allen Ländern. Er hat Online-Slots in Deutschland erstmals bundesweit erlaubnisfähig gemacht — aber mit festen Grenzen: 1.000 € Einzahlung pro Monat über alle Anbieter, 1 € pro Spin, fünf Sekunden pro Spiel, eine bundesweite Sperrdatei. Bis Ende 2026 sollen die Länder ihn erstmals umfassend auswerten.

Diese Seite fasst zusammen, was im Staatsvertrag für Spielende wichtig ist, und führt zu unseren ausführlichen Ratgebern zu jedem Thema.

Alle Ratgeber im Überblick

Unsere Ratgeber zu den Regeln für Online-Slots
RatgeberWorum es geht
LUGAS-Limit1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter, Erhöhung mit Nachweis, sieben Tage Wartezeit
Einsatzlimit1 €, 3 € oder 5 € pro Spin, fünf Sekunden pro Spiel, kein Autoplay
OASIS-Sperrebundesweite Spielersperre beantragen, prüfen und aufheben; Panik-Button
GGL-Whitelistin vier Schritten prüfen, ob ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis hat
Steuer5,3 % auf jeden Einsatz, Folgen für die Auszahlungsquote, Gewinne meist steuerfrei

Die fünf Ziele des Glücks­spiel­staats­vertrags

§ 1 GlüStV nennt fünf Ziele, die ausdrücklich „gleichrangig“ sind:

  1. „das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern“,
  2. ein begrenztes legales Angebot als Alternative zum unerlaubten Glücksspiel zu schaffen und so den Schwarzmarkt zurückzudrängen,
  3. „den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten“,
  4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß ablaufen und Spielende vor Betrug geschützt sind,
  5. die Integrität des Sports bei Sportwetten zu schützen.

Das Spannungsfeld ist in den Zielen selbst angelegt: Das legale Angebot soll attraktiv genug sein, um Spielende vom Schwarzmarkt fernzuhalten — und zugleich so begrenzt, dass es Sucht nicht befördert. Fast jede Debatte um Limits dreht sich genau darum.

Die wichtigsten Regeln für Online-Slots

Was der Staatsvertrag für virtuelle Automatenspiele vorschreibt
RegelInhaltGrundlage
Erlaubnispflichtnur Anbieter mit deutscher Erlaubnis, gelistet in der amtlichen Whitelist§ 4, § 9 Abs. 8
Ein Konto pro Anbietermit Identitätsprüfung, ab 18 Jahren§ 6a
Einzahlungslimitstandardmäßig 1.000 € pro Monat über alle Anbieter§ 6c
Kein paralleles Spielnur ein Spiel gleichzeitig, auch über Anbieter hinweg§ 6h, § 22a Abs. 10
Panik-Button24-Stunden-Sperre per Klick, ohne Bestätigung§ 6i Abs. 3
Sperrsystem OASISbundesweite Selbst- und Fremdsperre§§ 8 bis 8c
Einsatz und Tempo1 € pro Spin (bis 5 € unter Auflagen), mindestens fünf Sekunden, kein Autoplay, keine Jackpots§ 22a
Werbezeitenkeine Werbung für Online-Slots in Rundfunk und Internet zwischen 6 und 21 Uhr§ 5 Abs. 3

Die Werbezeitenregel betrifft auch Seiten wie diese: Werbehinweise und Partnerlinks zu SlotMagie blenden wir deshalb zwischen 6 und 21 Uhr aus.

Online-Roulette und andere Tischspiele sind übrigens keine „virtuellen Automatenspiele“. Über Online-Casinospiele entscheiden die Länder selbst: Sie können sie selbst veranstalten oder Konzessionen vergeben, wie es Schleswig-Holstein getan hat.

Wer die Regeln überwacht

Zuständige Stellen
StelleAufgabe
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)Erlaubnisse und Aufsicht für Online-Slots, Online-Poker und Sportwetten, Whitelist, LUGAS, Vorgehen gegen illegale Angebote. Eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt.
Regierungspräsidium Darmstadtführt das Sperrsystem OASIS für alle Länder
Glücksspielaufsicht der LänderSpielbanken, Lotto, Spielhallen und Online-Casinospiele

Gegen Anbieter ohne Erlaubnis kann die Aufsicht unter anderem Zahlungsdienste anweisen, keine Zahlungen mehr abzuwickeln, und Netzsperren anordnen (§ 9 Abs. 1).

Evaluierung 2026: was sich ändern könnte

§ 32 GlüStV sieht vor: „Ein zusammenfassender Bericht soll bis zum 31. Dezember 2026 und danach alle fünf Jahre vorgelegt werden.“ Ihn erstellen die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder unter Beteiligung der GGL und des Fachbeirats.

Nach einem Bericht der Fachpublikation GlücksWirtschaft vom 20.08.2026 stehen unter anderem auf dem Prüfstand:

  • das Einzahlungslimit von 1.000 € und die Bedingungen für Erhöhungen,
  • die Grenzen der Glücksspielwerbung,
  • der Umgang mit dem Schwarzmarkt, dessen Größe schwer zu messen ist,
  • die Regeln für Online-Casinospiele,
  • OASIS, LUGAS, Netzsperren und die Befugnisse der GGL.

Mehrere Länder rechnen damit, dass sich der Bericht verzögern kann. Welche Änderungen daraus folgen, ist offen; ein geänderter Staatsvertrag müsste erst von den Ländern beschlossen und ratifiziert werden. Schon vorab umstritten ist die Anhebung des Einsatzlimits zum 1. Juli 2026 — mehr dazu unter Einsatzlimit.

Zur Laufzeit: Der Vertrag gilt unbefristet. Ein Land kann ihn mit einem Jahr Frist zum Jahresende kündigen, „erstmals jedoch zum 31. Dezember 2028“ (§ 35).

Wenn das Spielen zum Problem wird

Alle Regeln oben sind Werkzeuge, die Sie auch selbst nutzen können: ein niedrigeres Einzahlungslimit, das sofort greift, der Panik-Button für 24 Stunden Pause, eine Selbstsperre ab drei Monaten.

Kostenlose, anonyme Beratung unter 0800 1 37 27 00, Mo–Do 10–22 Uhr, Fr–So 10–18 Uhr.

Häufige Fragen zum Glücks­spiel­staats­vertrag

Seit wann gilt der Glücksspielstaatsvertrag 2021?

Seit dem 1. Juli 2021. Er gilt unbefristet; ein Land kann ihn frühestens zum 31. Dezember 2028 kündigen.

Sind Online-Slots in Deutschland legal?

Ja, aber nur bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis, die in der amtlichen Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder stehen.

Welche Limits gelten für Online-Slots?

Standardmäßig 1.000 € Einzahlung pro Monat über alle Anbieter und 1 € Einsatz pro Spin. Seit Juli 2026 dürfen Anbieter unter Auflagen bis zu 3 € bzw. 5 € pro Spin gewähren. Jedes Spiel dauert im Schnitt mindestens fünf Sekunden.

Wer überwacht Online-Spielotheken?

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Das Sperrsystem OASIS führt das Regierungspräsidium Darmstadt.

Wird der Glücksspielstaatsvertrag geändert?

Die Länder sollen bis zum 31. Dezember 2026 einen Evaluierungsbericht vorlegen. Geprüft werden unter anderem Einzahlungslimit, Werbung und Schwarzmarkt. Welche Änderungen folgen, ist offen.

Warum gibt es keine Online-Roulette bei Online-Spielotheken?

Tischspiele sind keine virtuellen Automatenspiele. Online-Casinospiele regeln die Länder selbst – sie veranstalten sie selbst oder vergeben Konzessionen.

Quellen und Methodik

Grundlage ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (§§ 1, 4, 5, 6a–6i, 8–9, 22a, 27a, 32, 35) im Wortlaut auf gesetze-bayern.de, die FAQ der GGL zu den Glücksspielarten sowie der Bericht von GlücksWirtschaft zur Evaluierung vom 20.08.2026. Zitate sind wörtlich übernommen. Einzelheiten und weitere Quellen stehen in den jeweiligen Ratgebern.

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