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GGL-Whitelist: so prüfen Sie, ob ein Anbieter legal ist

GGL-Whitelist – Illustration: Klemmbrett mit Checkliste, Lupe und Prüfsiegel

Kurz: Die Whitelist ist die amtliche Liste aller Glücksspielanbieter mit deutscher Erlaubnis, geführt von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Legal ist ein Anbieter nur, wenn drei Dinge zusammenpassen: die Firma aus dem Impressum, die Glücksspielart und die exakte Domain. Eine Lizenz aus Malta oder Zypern zählt in Deutschland nicht.

Diese Seite zeigt Schritt für Schritt, wie Sie die Whitelist lesen, an welchen Stellen man sich typischerweise täuschen lässt und was droht, wenn ein Anbieter nicht darauf steht.

Was ist die GGL-Whitelist?

Die Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 8 GlüStV 2021. Die zuständige Behörde „veröffentlicht im Internet eine gemeinsame amtliche Liste“ der Veranstalter und Vermittler, die eine Erlaubnis oder Konzession haben. Drei Details aus dem Gesetz sind für die Praxis wichtig:

  • Aktualität. „Die Liste wird anlassbezogen, mindestens jedoch einmal monatlich, aktualisiert.“ Das Datum steht oben auf der Seite.
  • Auskunft. Die Behörde beantwortet auf Anfrage, wie der aktuelle Stand ist.
  • Nicht alles steht drin. Spielhallen, Aufsteller von Geldspielgeräten und Lotto-Annahmestellen fehlen bewusst. Für Online-Angebote spielt das keine Rolle.

Seit November 2024 ist die Liste kein PDF mehr, sondern eine durchsuchbare Seite mit Filtern nach Glücksspielart und Zuständigkeit. Sie enthält auch Angebote, die nicht die GGL, sondern eine Landesbehörde beaufsichtigt, etwa Lotto und Spielbanken.

Zur Whitelist auf gluecksspiel-behoerde.de

Anbieter prüfen in vier Schritten

  1. Firma aus dem Impressum notieren. Maßgeblich ist das Unternehmen, nicht der Markenname. Eine Spielothek namens „Beispiel“ kann auf der Liste unter einer ganz anderen Firma stehen.
  2. In der Whitelist suchen. Den Firmennamen ins Suchfeld eingeben. Findet sich nichts, die Seite mit der Browser-Suche (Strg+F) nach der Domain durchsuchen.
  3. Glücksspielart prüfen. Für Online-Slots muss beim Eintrag „Virtuelle Automatenspiele“ stehen. Eine Erlaubnis für Sportwetten deckt keine Slots ab und umgekehrt.
  4. Domain exakt vergleichen. Unter „Internetseite(n)“ steht, für welche Adressen die Erlaubnis gilt. Ein Bindestrich, ein Zusatz wie „-24“ oder eine andere Endung bedeuten: nicht dieselbe Seite.
Was die Felder eines Eintrags bedeuten
FeldBedeutungWorauf achten
Glücksspielartwofür die Erlaubnis giltfür Slots: Virtuelle Automatenspiele
AdresseSitz des Unternehmenshäufig Malta — das ist kein Warnzeichen, solange die deutsche Erlaubnis besteht
Vertriebsgebietwo angeboten werden darfbei Slots meist länderübergreifend
Zuständigkeitwelche Behörde beaufsichtigtbei Slots die GGL
Internetseite(n)erlaubte DomainsBuchstabe für Buchstabe mit der Adresszeile vergleichen
Erlaubnisdatenerstmalige Erlaubnis und Folgeerlaubniszeigt, seit wann der Anbieter legal am Markt ist

Beispiel: SlotMagie in der Whitelist

Im Footer von slotmagie.de steht, dass die Solis Ortus Service Limited das Angebot betreibt, mit einer Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder unter der Nummer 208.1.1-12257/1-2021/69. Erteilt hat sie das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt am 28.07.2022, ergänzt wurde sie am 10.04.2025.

Das Beispiel zeigt, warum Schritt 1 und 4 zusammengehören: In der älteren PDF-Fassung der Whitelist (Stand 12.04.2024) stand slotmagie.de unter einem anderen Unternehmen, der The Mill Adventure Limited — mit demselben Erlaubnisdatum 28.07.2022. Marke, Firma und Domain müssen also nicht immer so zusammenhängen, wie man es erwartet. Entscheidend ist, dass die Domain, die Sie gerade aufgerufen haben, bei einem Eintrag für virtuelle Automatenspiele steht.

Die aktuelle interaktive Fassung (Stand 02.10.2026) konnten wir bei Redaktionsschluss nicht vollständig maschinell auswerten. Den Eintrag für slotmagie.de prüfen Sie darum am besten selbst — das dauert mit den vier Schritten oben keine drei Minuten.

Übrigens: Diese Website steht nicht in der Whitelist — weil sie kein Glücksspiel anbietet. Sie ist ein unabhängiges Testportal und mit dem Betreiber nicht verbunden.

Typische Fallen bei der Prüfung

Was nach Erlaubnis aussieht, aber keine ist
SituationWarum das nicht reicht
„Lizenziert in Malta“ oder Curaçao Eine Lizenz aus einem anderen EU-Land „ist in Deutschland nicht gültig“ (Europäisches Verbraucherzentrum). Für Curaçao gilt das erst recht.
Siegel oder Logo der Behörde auf der Seite Ein Bild lässt sich kopieren. Beweiskraft hat nur der Eintrag in der Whitelist.
Ähnliche Domain einer bekannten Marke Die Erlaubnis gilt nur für die eingetragenen Adressen. Nachgebaute Seiten nutzen gern Zusätze oder andere Endungen — siehe gefälschte Login-Seiten.
Anbieter steht drin, aber mit Sportwetten Die Erlaubnis gilt nur für die eingetragene Glücksspielart.
Online-Roulette oder Blackjack bei einer Spielothek Online-Casinospiele sind Sache der Länder — sie veranstalten sie selbst oder vergeben Konzessionen, etwa in Schleswig-Holstein. Eine bundesweite Slot-Erlaubnis deckt sie nicht ab.

Weitere Warnzeichen nennt das Europäische Verbraucherzentrum: unklare AGB, ein unvollständiges Impressum ohne Hinweis auf eine deutsche Erlaubnis, fehlende Verschlüsselung, kaum erfüllbare Bonusbedingungen und unbekannte Zahlungsdienste.

Anbieter nicht in der Whitelist: was das für Sie heißt

  • Strafbarkeit. Nach § 285 StGB ist schon die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel strafbar — mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten.
  • Kein sicherer Gewinn. Ohne wirksamen Vertrag gibt es nach Darstellung des Europäischen Verbraucherzentrums keinen Anspruch auf Auszahlung.
  • Kein Spielerschutz. Kein Einzahlungslimit, keine OASIS-Sperre, keine Einsatzgrenzen, keine Aufsicht.
  • Zahlungen können blockiert werden. Nach § 9 Abs. 1 GlüStV darf die Behörde Banken und Zahlungsdiensten untersagen, an unerlaubtem Glücksspiel mitzuwirken.
  • Verluste zurückholen ist unsicher. Ob und wann das geht, wird „selbst von den deutschen Gerichten unterschiedlich beantwortet“.

Ein Fallbeispiel aus der Rechtsprechung und legale Alternativen finden Sie unter SlotMagie Alternativen.

Illegales Angebot entdeckt? So melden Sie es

Die GGL nimmt Hinweise auf unerlaubtes Glücksspiel über ihr Hinweisgebersystem entgegen; der Link „Beschwerden / Verstoß melden“ steht direkt auf der Whitelist-Seite. Hilfreich sind die Domain, das Datum und ein Screenshot.

Wenn Sie selbst bei einem solchen Anbieter gespielt haben und das Geld knapp wird: Kostenlose, anonyme Beratung unter 0800 1 37 27 00, Mo–Do 10–22 Uhr, Fr–So 10–18 Uhr.

Häufige Fragen zur GGL-Whitelist

Was ist die GGL-Whitelist?

Die amtliche Liste aller Glücksspielanbieter mit deutscher Erlaubnis nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021. Sie wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder veröffentlicht und mindestens einmal monatlich aktualisiert.

Wie prüfe ich, ob eine Online-Spielothek legal ist?

Firma aus dem Impressum in der Whitelist suchen, prüfen, ob beim Eintrag „Virtuelle Automatenspiele“ steht, und die Domain unter „Internetseite(n)“ exakt mit der aufgerufenen Adresse vergleichen.

Reicht eine Lizenz aus Malta?

Nein. Eine Lizenz aus einem anderen EU-Land wie Malta oder Zypern ist in Deutschland nicht gültig. Nötig ist eine deutsche Erlaubnis, die in der Whitelist steht.

Steht SlotMagie auf der Whitelist?

Laut Footer von slotmagie.de hat die Betreiberin Solis Ortus Service Limited eine Erlaubnis der GGL (Nr. 208.1.1-12257/1-2021/69, erteilt am 28.07.2022, ergänzt am 10.04.2025). Den aktuellen Eintrag können Sie in der Whitelist selbst nachschlagen.

Warum steht der Anbieter unter einem anderen Firmennamen in der Liste?

Eingetragen ist das Unternehmen, das die Erlaubnis hält, nicht die Marke. Entscheidend ist, dass die aufgerufene Domain bei einem passenden Eintrag steht.

Was droht, wenn ich bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis spiele?

Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel ist nach § 285 StGB strafbar. Außerdem fehlen Einzahlungslimit, Sperrsystem und Aufsicht, und ein Anspruch auf Auszahlung von Gewinnen ist nicht gesichert.

Wo melde ich ein illegales Glücksspielangebot?

Bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder über deren Hinweisgebersystem. Der Link „Beschwerden / Verstoß melden“ steht auf der Whitelist-Seite.

Quellen und Methodik

Grundlage sind § 9 GlüStV 2021, die Whitelist der GGL (Stand 02.10.2026), die ältere PDF-Fassung der Whitelist (Stand 12.04.2024), die FAQ der GGL zu den Glücksspielarten (aktualisiert 12.09.2025) und die Informationsseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland zur Legalität von Online-Glücksspiel (aktualisiert 17.06.2026). Die Angaben zu SlotMagie stammen aus dem Footer von slotmagie.de, abgerufen am 23.10.2026. Zitate sind wörtlich übernommen.

Wo wir eine Quelle nicht vollständig auswerten konnten, sagen wir das, statt eine Bestätigung zu behaupten.

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